Von der Idee zur Umsetzung
Bereits vor einigen Jahren ist mir aufgefallen, dass es für die Dokumentation der Abgabe von Betäubungsmitteln kein einheitliches, einfaches Instrument gibt, obwohl alle Unternehmungen im Gesundheitswesen verpflichtet sind, über ihren gesamten Verkehr mit Betäubungsmitteln laufend Buch zu führen.
2012 entschied ich mich, für dieses Thema eine gute Basis zu schaffen und nahm mit der Kantonsapothekervereinigung Kontakt auf. Mein Ziel war es, ein Kontrollbuch zu entwickeln, in dem der aktuelle Lagerbestand sowie alle Warenein- und -ausgänge jederzeit nachvollziehbar sind. Somit ist jede Institution zu jeder Zeit in der Lage, die Verwendung der erworbenen Betäubungsmittel zu belegen.
Als Grundlage für dieses Buch orientierte ich mich am Verzeichnis aller zugelassenen betäubungsmittelhaltigen Präparaten im Schweizer Handel sowie den, von der Kantonsapothekervereinigung publizierten Regeln der Guten Abgabepraxis für Heilmittel (GAP).